In Europa reisen - europäische Kranken-versicherungskarte

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Sicher reisen in der Europäischen Union (EU)

Auch im Ausland abgesichert bei Krankheit und Unfall

In der ganzen Europäischen Union (EU) haben Sie Anrecht auf medizinische Erstversorgung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Müssen Sie in einem EU-Staat einen Arzt aufsuchen oder werden Sie da hospitalisiert, weisen Sie die europäische Krankenversicherungskarte vor, damit Sie eine Direktzahlung der Behandlungskosten umgehen können. Die Karte gilt als Nachweis dafür, dass Sie Anspruch auf die gleichen Leistungen wie jeder andere krankenversicherte Bürger des jeweiligen Aufenthaltslandes haben. Die Visana empfiehlt allen in der Schweiz niedergelassenen Personen, die eine Reise in einen EU-Staat unternehmen, die europäische Krankenversicherungskarte mitzunehmen.

Haben Sie die Karte verloren oder wurde sie gestohlen, bestellen Sie eine neue: Online-Bestellung der europäischen Krankenversicherungskarte

Hintergrund

Seit dem 1. Juni 2002 sind die bilateralen Abkommen in Kraft. Einer dieser Verträge behandelt das Personenfreizügigkeitsabkommen, welches für Schweizer und EU-Bürger wie auch für die Kranken- und Unfallversicherung von grosser Bedeutung ist. Mit diesem Abkommen wollen die Staaten erreichen, dass die EU- und Schweizer Bürger sich innerhalb des EU-Raumes frei bewegen können. Davon begünstigt sind vor allem Ferienreisende.

Spezialfälle

Krankheitsfall (ambulant oder stationär): Nach Abschluss einer ambulanten Behandlung ist in der EU der Arzt berechtigt, eine Kostenbeteiligung direkt einzufordern. Allerdings werden Sie in diesem Fall bei der Visana-Abrechnung von Franchise oder Selbstbehalt befreit.

Unfall: Wenn Sie als Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber für Unfallereignisse obligatorisch versichert sind, gilt die europäische Krankenversicherungskarte nicht, die Ihnen die Visana ausgestellt hat. Stattdessen melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrem Arbeitgeber. Dieser bestellt das benötigte Formular beim Unfallversicherer. Von dort aus wird es direkt dem Arzt, Spital oder der Apotheke zugestellt.

Tipp

Setzen Sie sich für allfällige Fragen und weitere Informationen mit Ihrer Geschäftsstelle in Verbindung. In besonderen und dringenden Fällen bieten wir Ihnen den weltweiten Service durch die Assistance (Tel: +41 (0)848 848 855). Diese Nummer ist auf Ihrer Versichertenkarte ersichtlich.