Medienmitteilungen
Ein Plädoyer für einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin"
Bern, 19. September 2007
Ja, aber zur Komplementärmedizin
Von Peter Fischer *.
Die Komplementärmedizin entspricht nicht nur einem weit verbreiteten Bedürfnis, sie ist auch medizinisch erfolgreich. Deshalb sollten klar definierte komplementärmedizinische Leistungen in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden. Restriktive Auflagen müssen dabei die Qualität sicherstellen. Aus Sicht eines Krankenversicherers plädiert der Autor deshalb für einen Gegenvorschlag zur Komplementärmedizin-Initiative. Die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin " wird heute Mittwoch im Nationalrat behandelt. Der Bundesrat beantragt, die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen.
Gegenvorschlag mit klaren Auflagen
Alternative medizinische Behandlungsmethoden werden von vielen Menschen geschätzt, weil sie ihnen helfen. Denn die Gründe einer gesundheitlichen Störung können sehr vielfältig sein. Die Nachfrage der Patientinnen und Patienten zeigt, dass der Behandlungserfolg auf verschiedenen, unter Umständen auch auf sich konkurrierenden Wegen erreicht werden kann. Deshalb sind alternative medizinische Behandlungsmethoden in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu verankern. Allerdings braucht es dazu klare Grundlagen, welche die Qualität definieren und einen allfälligen Missbrauch verhindern. Die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" ist jedoch in mehrfacher Hinsicht untauglich und deshalb ist ihr ein Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
In der OKP zu verankern wären die fünf komplementärmedizinischen Methoden Homöopathie, Phytotherapie, Neuraltherapie, chinesische und anthroposophische Medizin. Die Leistungen, welche die OKP übernimmt, sind klar und abschliessend zu definieren. Diese dürfen ausschliesslich von Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Ausbildung erbracht werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Patientinnen und Patienten auch in der Komplementärmedizin eine Behandlung mit entsprechender Qualität erwartet.
Sämtliche Leistungen, die im Leistungskatalog der OKP stehen, werden auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit hin geprüft. Diese so genannten WZW-Kriterien sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) definiert und gelten auch für die Komplementärmedizin.
Werden sie nicht erfüllt, wird die Aufnahme in den Leistungskatalog verweigert. Eine gleichzeitige Behandlung durch die Schul- und Komplementärmedizin soll durch die OKP nicht vergütet werden. Weitergehende Forderungen sind durch Angebote in den freiwilligen Zusatzversicherungen abzudecken.
Begehren der Initianten geht zu weit
Die Volksinitiative verlangt die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin im schweizerischen Gesundheitssystem. Sie strebt die Integration der Komplementärmedizin in sämtliche Bereiche des Gesundheitssystems an: ambulante und stationäre Versorgung, Arzneimittel, Prävention, Sozialversicherungen, Aus- und Weiterbildung sowie Lehre und Forschung. Die Initiative verpflichtet sowohl den Bund als auch die Kantone, die Komplementärmedizin im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umfassend zu berücksichtigen. Dem Anliegen der Initianten liegt die Annahme zu Grunde, dass die Komplementärmedizin im Verhältnis zur wissenschaftlichen Medizin bzw. Schulmedizin heute benachteiligt ist. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenentwurf zur Ablehnung.
Unabsehbare Kostenfolgen
Die Initiative "Ja zur Komplementärmedizin" ist aus Sicht der Krankenversicherer ebenfalls abzulehnen. Es handelt sich um eine Büchse der Pandora: Das Anliegen der Initianten öffnet einer Mengenausweitung mit entsprechenden Kostenfolgen Tür und Tor. Der Initiativtext ist viel zu weit gefasst. Die Forderung, wonach Bund und Kantone "im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin" sorgen, ist eine Einladung für entsprechende Begehrlichkeiten.
Es ist absehbar, dass sämtliche alternativen Behandlungsmethoden über kurz oder lang übernommen werden müssten, was zu einer unkontrollierten Mengenausweitung führen würde. Genau gleich wie der von den Initianten geforderte Zwang zu einem gleichberechtigten Nebeneinander von Schul- und Komplementärmedizin. Ein Kostenschub wäre die Folge, den die Allgemeinheit der Versicherten über höhere Prämien zu finanzieren hätte. Diese Initiative ist der falsche Weg.
Unabhängig davon, wie eine medizinische Behandlung erfolgt, wollen Patienten in erster Linie gesund werden. Vielen Menschen hilft die Komplementärmedizin. Diese haben Anspruch auf eine entsprechende Versorgung. Der Bund hat den Rahmen mit den erforderlichen Kriterien abzustecken. Diese müssen in der Schul- wie der Komplementärmedizin identisch sein. Patientinnen und Patienten haben überall denselben Anspruch auf Qualität und Sicherheit. Diesen gilt es zu erfüllen. Welche Behandlung gewünscht wird, liegt in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen.
Parlament soll Zeichen setzen
Die Umsetzung der Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" ist auf Grund ihrer allgemeinen und offenen Formulierung mit nicht abschätzbaren Kostenfolgen für die Grundversicherung verbunden. Im Gegensatz zum Bundesrat und der vorberatenden Kommission des Nationalrats soll ein Gegenvorschlag zur Initiative, welcher die Vergütung komplementärmedizinischer Methoden unter den genannten Bedingungen ermöglicht, formuliert werden. Es ist nun am Parlament, mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags ein Zeichen zu setzen, nachdem der Bundesrat auf einen solchen Schritt verzichtet hat.
* Peter Fischer engagiert sich seit Jahren in der Gesundheitspolitik. Er ist Vorsitzender der Direktion der Visana, einem der führenden schweizerischen Kranken- und Unfallversicherer.
Für weitere Auskünfte:
Visana Unternehmenskommunikation
Christian Beusch
Direktwahl: 031 357 93 35
Mobile: 079 277 06 59
Fax: 031 357 99 32
E-Mail: christian.beusch@visana.ch
