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Spitalfinanzierung: Rückzahlung von 30 Mio. Franken an die Halbprivat- und Privatversicherten
Der Anteil der Visana am für 2001 ausgehandelten Pauschalbetrag von 250 Mio. beträgt rund 30 Mio. Diese Summe erhalten die Versicherten noch vor Jahresende.
Im Frühjahr kam zwischen Kantonen und Krankenversicherern die Vereinbarung über die Spitalfinanzierung zustande. Diese regelt die Finanzierung der innerkantonalen stationären Behandlung von Halbprivat- und Privatpatienten in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern. Ausgangspunkt war ein Grundsatzentscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichts im November 2001, wonach sich die Kantone im Umfang der Kosten der allgemeinen Abteilung auch an der Finanzierung des Spitalaufenthalts von halbprivat und privat Versicherten beteiligen müssen.
Die Visana zahlt noch vor Jahresende ihren Halbprivat- und Privatversicherten den Ihnen zustehenden Anteil aus. Die Auszahlung erfolgt über Bank, Postfinance oder gegebenenfalls mittels Auszahlungsschein.
Ab dem Jahr 2003 werden die Kantonsbeiträge zur Spitalfinanzierung in der Prämienkalkulation berücksichtigt. Dies führt wie bereits angekündigt per 1. Januar 2003 zu den Prämiensenkungen in der Spitalversicherung Halbprivat um 10 % und Privat um rund 5 %.
Für weitere Auskünfte:
Visana Unternehmenskommunikation
Direktwahl: 031 357 91 02
Fax: 031 357 96 32
