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Halbprivat-Versicherung ab 1.1.2001 ohne Spitallisten

Bis anhin konnten die Visana-Versicherten in der halbprivaten Abteilung zwischen drei Spitallisten wählen (Liste A, B und C).

Mit diesem System konnte Bewegung in die Verhandlungen mit Spitälern gebracht werden. Heute sind Verträge mit allen wichtigen Spitälern abgeschlossen, das Ziel ist somit erreicht. Für die Betroffenen war dieses System mit einer ständigen Beobachtung möglicher Veränderungen auf den Listen verbunden. Ab 1. Januar 2001 fallen die bisherigen Spitallisten A, B und C weg. Damit verbessert sich die Übersichtlichkeit für alle Halbprivat-Versicherten. Das bedeutet, dass ab diesem Datum in der Halbprivat-Versicherung grundsätzlich sämtliche Spitäler in der Schweiz berücksichtigt sind. Einige wenige Ausnahmen gelten für einen Aufenthalt in einem der im Kasten aufgeführten Spitäler. In diesen Spitälern werden, mit Ausnahme von Notfalleinweisungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht gedeckten Kosten bei einem stationären Aufenthalt nur zu 50 % übernommen. Diese Einschränkung gilt für alle Halbprivat- und die Basic-Versicherten.

Was bedeutet die Vereinfachung für die Versicherten?

Die Umteilung in die vereinfachte Halbprivat-Abteilung erfolgt automatisch, die Versicherten müssen nichts unternehmen. Im Oktober 2000 wird den Betroffenen eine neue, per 1. Januar 2001 gültige Police zugestellt. Bei allfälligen weiteren Fragen stehen die zuständigen Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.

Für weitere Auskünfte:

Visana Unternehmenskommunikation
Direktwahl: 031 357 91 02
Fax: 031 357 96 32