Medienmitteilungen
Für Stärkung der ambulanten Grundversorgung
Modell zur Ablösung des Zulassungsstopps
Artikel von Peter Fischer* in der NZZ vom 18. August 2008
Die Ablösung des unbefriedigenden Zulassungsstopps für Ärzte muss dazu genutzt werden, die ambulante Grundversorgung zu stärken. Der Zugang zu spezialärztlichen und stationären Leistungen soll inskünftig nur noch über eine zu definierende ambulante Grundversorgung möglich sein.
Seit 2002 werden Ärzte zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nur noch unter Auflagen zugelassen: Entweder übernehmen sie eine bestehende Praxis, oder für die zuständigen kantonalen Behörde ist der Bedarf nach einer weiteren Arztpraxis ausgewiesen. Der Zulassungsstopp wurde parallel zur Einführung des freien Personenverkehrs erlassen, um einen übermässigen Zustrom von Ärzten aus der EU zu verhindern. Dieses Ziel hat der Zulassungsstopp zum Teil erreicht, gleichzeitig aber den Mangel an Hausärzten weiter verschärft. Er gefährdet damit die ambulante Grundversorgung zusätzlich.
Treten an Ort
Angesichts dieser ernüchternden Bilanz erstaunt es, dass weder die Behörden noch das eidgenössische Parlament eine neue Lösung gefunden haben. Im Gegenteil: Die eidgenössischen Räte verlängerten in der Sommersession den Zulassungsstopp bis Ende 2009. Dies, ohne eine entsprechende Nachfolgeregelung zu planen.
Zurzeit werden verschiedene Varianten diskutiert. Allerdings vermochte bislang keine zu überzeugen, da entweder die Kantone einen übermässigen Einfluss erhalten oder die geprüften Modelle unpraktikabel oder zu kompliziert sind. Dieses Treten an Ort muss ein Ende finden.
Anreize stärken
Unbestritten ist, dass die Bevölkerung die freie Arztwahl beibehalten will. Kriterium für ein Nachfolgemodell des Zulassungsstopps muss dessen Akzeptanz bei den Versicherten sowie bei Ärzten, Kantonen und den Krankenversicherern sein. Zudem sind bessere finanzielle Anreize für die hausärztliche Grundversorger zu schaffen.
Der Zugang zu spezialärztlichen und stationären Leistungen soll inskünftig nur noch über die ambulante Grundversorgung möglich sein. Jeder Versicherte kontaktiert bei Krankheit einen frei wählbaren Arzt, der bereit ist, sich an der ambulanten Grundversorgung zu beteiligen.
Als ambulante Grundversorger gelten Ärzte, die sich - unabhängig von ihrem Facharzttitel - an den ambulanten öffentlichen Notfalldiensten in ihrer Region beteiligen und bereit sind, mindestens 50 Hausbesuche pro Jahr bei ihren Patientinnen und Patienten zu machen. Ärzte, auch Spezialisten, die sich in Netzwerken engagieren, sind als ambulante Grundversorger zu betrachten.
Diese ambulanten Grundversorger führen die Behandlung selber zu Ende. Oder sie sind Gatekeeper und überweisen den Patienten im Bedarfsfall an einen Spezialisten, ins Spital oder an eine andere Gesundheitseinrichtung wie beispielsweise eine Rehabilitationsklinik.
Bessere Versorgung in Randregionen
Dank dieser Regelung kann der Zulassungsstopp, der nur ein Ärgernis ist, aufgehoben werden. Die ambulante Grundversorgung wird für neue Praxen und junge Ärzte attraktiver. Vor allem aber wird die Hausarztmedizin, die derzeit in ländlichen Gebieten und vor allem in den Randregionen stark gefährdet ist, aufgewertet und damit auch ökonomisch wieder interessanter. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob die Attraktivität der Tätigkeit eines ambulanten Grundversorgers ausserhalb der Ballungszentren tarifarisch zusätzlich zu fördern ist.
Durch die steigende Verantwortung haben die ambulanten Grundversorger vermehrt Anreize, zu kooperieren oder Gruppenpraxen zu bilden, um beispielsweise den Notfalldienst im Interesse ihrer Patienten zu garantieren. Mit einer Differenzierung des Selbstbehalts gegenüber der traditionellen Grundversicherung könnten zudem Gruppenpraxen für Versicherte attraktiver gemacht werden.
Es bleibt allerdings zu bedenken, dass in schwach besiedelten Gebieten die Bildung von Gruppenpraxen schwierig zu erreichen ist. In diesen Regionen muss die Einzelpraxis auch in Zukunft ihre Berechtigung haben. Mittels differenzierter Taxpunktwerte beim Tarmed könnten ökonomische Anreize gesetzt werden, um die medizinische Versorgung im Normal- wie im Notfall zu sichern.
Positive Erfahrungen
Das hier vorgeschlagene Modell mit den ambulanten Grundversorgern als Gatekeeper ist rasch umsetzbar und praxistauglich. Im Ausland wurden damit bereits ausreichend Erfahrungen gesammelt. Seit Jahren wird diese Regelung beispielsweise in den Niederlanden erfolgreich angewendet. Die gewonnenen Erkenntnisse sind durchwegs positiv, sowohl was die Qualität der medizinischen Versorgung als auch die Konsequenzen für die Kostenentwicklung betrifft. Es gilt nun, dieses Modell auf die schweizerischen Verhältnisse zu übertragen.
* Peter Fischer ist CEO der Visana-Gruppe, einem der führenden schweizerischen Kranken- und Unfallversicherer.
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